7: TI-Kostenerstattung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesgesundheitsminister auf, die Festsetzung der TI-Erstattung betriebswirtschaftlich fundiert zu kalkulieren und eine kostendeckende Refinanzierung sämtlicher finanzieller und zeitlicher Aufwendungen der Praxen für alle TI-Anwendungen budgetfrei sicherzustellen.

 

Begründung:

Mit der Einführung der sogenannten TI-Pauschale im Hauruck-Verfahren hat der Verordnungsgeber erneut versäumt, für eine kostendeckende Erstattung der Auslagen für sämtliche TI-Komponenten zu sorgen. Wie im Vorfeld befürchtet, werden die Praxen zur Vorleistung verpflichtet, in der sicheren Erwartung, dass am Ende der Pauschalen-Laufzeit nicht alle Ausgaben gedeckt sein werden. Die Ankündigung erster TI-Dienstleister, ihre Kosten an die neue Pauschale anzupassen, führt die Erwartung des BMG von sinkenden Preisen durch einen entstehenden Wettbewerb ad absurdum.

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