16: Epidemie bedingte Zuschlagsposition

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die BZÄK auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, Hygienekosten dauerhaft in der GOZ mit einer adäquaten Gebührenposition aufzunehmen.

 

Begründung:

 

In der Corona Pandemie sind in den Praxen deutlich erhöhte Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstungen entstanden. Die Abschaffung der Hygienepauschale durch die PKV steht im krassen Gegensatz zu den drastisch gestiegenen Preisen für die entsprechenden Hygienemaßnahmen in unseren Praxen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass zum Erhalt des hohen Hygienestandards in Zahnarztpraxen und bei gestiegenen Preisen die Hygienekostenpauschale in der GOZ abgeschafft worden ist.

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