In der pandemischen Corona-Ausnahmesituation hat der Gesetzgeber die deutsche Zahnärzteschaft im Stich gelassen. Angekündigte Unterstützungsmaßnahmen waren im politischen Raum nicht mehrheitsfähig.
Zugleich werden einerseits die beruflichen und gesetzlichen Pflichten immer weiter ausgeweitet, während andererseits die Rechte einer freiheitlichen Berufsausübung immer weiter eingeschränkt werden.
Zur Wiederherstellung einer echten freiberuflichen Berufsausübung fordert der Freie Verband insbesondere:
Der FVDZ wird der Zahnärzteschaft bei Nichterfüllung seiner berechtigten Forderungen einen alternativen Weg zur Wiederherstellung einer freien Berufsausübung aufzeigen.