Wortlaut des Antrages:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den G-BA auf, eine Zuschlagsposition einzuführen und angemessen zu bewerten, um den erhöhten Zeit- und Materialbedarf bei einer vom Gesetzgeber festgestellten Epidemie auszugleichen.
Begründung:
Durch die Corona-Pandemie sind für die Zahnarztpraxen erhebliche Mehraufwendungen entstanden, die weit über die normalerweise erforderlichen Aufwendungen hinausgehen, durch unter anderem:
– Risikoabwägung vor jeder Behandlung
– Spezielle coronabezogene Anamnese
– Bauliche und organisatorische Schutzmaßnahmen
– Erhöhter Beratungsaufwand für Patienten
– Extrem gestiegene Kosten für Desinfektion- und Hygienemittel
– Abstandsregeln
Diese Aufwendungen sind bei der Kalkulation der aktuellen Honorare für zahnärztliche Leistungen nicht berücksichtigt worden.