Freiberuflich niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen sind das Rückgrat der qualitativ hochwertigen flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung. Die statistische Verteilung der Praxen entspricht noch der Bevölkerungsentwicklung. Dadurch ist bislang auch in ländlichen Regionen die zahnärztliche Versorgung gesichert
Seit die Gründung arztgruppengleicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) möglich ist, drängen zunehmend Kapitalinvestoren in das Versorgungsgeschehen. Zahnarztpraxen werden dadurch zum Renditeobjekt und zahnärztliche Behandlung zu einer auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Leistung. MVZ-Ketten verdrängen kleinere Praxen. Sie entfalten zudem eine Sogwirkung auf Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dies führt zu einer Verschlechterung der flächendeckenden Versorgung, da sich die MVZ in einkommensstarken Regionen, Städten und Ballungsgebieten konzentrieren.
Der Freie Verband fordert, den ungehinderten Zustrom versorgungsfremder Investoren in die zahnärztliche Versorgung zu beschränken. Dazu muss die Gründungsberechtigung für iMVZ zumindest auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für niedergelassene Praxen und MVZ sind herzustellen.