42: Herz schützen – Parodontitistherapie sicherstellen

Wortlaut des Antrags:

Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, die in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingeführte präventionsorientierte Parodontitistherapie als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistung anzuerkennen, budgetfrei zu stellen und enstprechende Regelungen in den Entwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) aufzunehmen.

 

Begründung:

Durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde der Entwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) vorgelegt. Parodontitis ist ein wesentlicher Co-Faktor für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen. Durch eine unbehandelte bzw. zu spät erkannte Parodontitis entstehen im Gesundheitssystem hohe Folgekosten. Es entbehrt jeder Logik, wenn durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der präventionsorientierten Parodontitistherapie die Mittel entzogen werden und die Krankenkassen andererseits in Herzvorsorge investieren sollen. Die Parodontitistherapie muss gesetzlich im GHG verankert werden, und die erforderlichen Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.

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