Waren Zahnärzte früher fast immer selbstständig, ist die Anstellung inzwischen auch eine Karriereoption, vor allem für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Ein Zahnarzt als Angestellter? Jahrzehntelang war das die große Ausnahme. Auf das Studium folgte die Assistenzzeit und dann ging es schon los mit der Arbeit in der eigenen Praxis. Ausnahmen waren Jobs im Krankenhaus oder bei Institutionen wie der Bundeswehr. Wer heute Zahnmedizin studiert, dem stehen auch andere Karriereoptionen offen, nämlich die Anstellung bei einem niedergelassenen Kollegen oder in einem Zahnmedizinischen Versorgungszentrum (Z-MVZ).
13.331 Zahnärztinnen und Zahnärzte waren zum 31. Dezember 2022 in einer Zahnarztpraxis angestellt. Auch wenn Zahnärzte bundesweit die größte in der Fläche praktizierende ambulante Arztgruppe darstellen und damit sogar die Hausärzte übertreffen, wächst die Anzahl der angestellten Zahnärzte laut dem Statistischen Jahrbuch 2023 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stetig, besonders in den jüngeren Altersgruppen und bei den Frauen. Von den angestellten Zahnärzten waren 2022 64,3 Prozent weiblich. Angesichts des hohen Frauenanteils bei den Studierenden wird sich dieser Trend wohl auch in Zukunft fortsetzen.
Darauf weist auch die Studie „Y-Dent – Berufsbild angehender und junger Zahnärzte“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hin, dem gemeinsamen Forschungsinstitut der BZÄK und der KZBV. Sie befragt Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in ihren letzten Universitäts- und ersten Berufsjahren regelmäßig nach ihren Erfahrungen in dieser Zeit und ihren Vorstellungen und Wünschen für die Zukunft, um damit auch Aussagen über Perspektiven in der zahnmedizinischen Versorgungslandschaft zu treffen.
In der IDZ-Veröffentlichung „Junge Zahnärztinnen und -ärzte – Berufsbild – Patientenversorgung – Standespolitik“ von Dr. Nele Kettler heißt es, dass die eigene Praxis auf lange Sicht nach wie vor das Ziel der meisten Befragten ist. 57 Prozent ziehen die Niederlassung dem Angestelltenverhältnis vor. 20 Prozent zeigen sich noch unentschlossen. Dauerhaft angestellt möchten nur 22,6 Prozent arbeiten. Diese Umfrageergebnisse sind von daher wichtig, als dass die meisten dieser jungen Zahnärzte in den kommenden 40 Jahren die zahnärztliche Versorgung in Deutschland mitgestalten werden sein. Ihre beruflichen Entscheidungen haben also auch einen Einfluss auf die Zahnmedizin in Deutschland.
Im Unterschied zu früheren Zahnarzt-Generationen nehmen sich die jungen Menschen aber mehr Zeit für den Weg dahin. Nele Kettler beobachtet eine intensivere Vorbereitung, zum Beispiel durch zielgerichtete Fortbildungen, aber durch das Gewinnen von Berufserfahrung in einer Anstellung.
Dabei waren die Bedingungen für die Neugründung oder eine Praxisübernahme selten besser. Mit dem Renteneintritt der Generation der Baby-Boomer stehen in Deutschland mehr Praxen zum Verkauf als es Interessenten gibt. Junge Zahnmediziner scheinen den Schritt laut Nele Kettler vor allem wegen der betriebswirtschaftlichen Verantwortung und der Bürokratie. Allgemein kommt sie zu dem Schluss, dass Schulen und Universitäten nur unzureichend auf eine eigenständige Existenzgründung vorbereiten. Dies sei für Gründerinnen und Gründer hinderlicher als Fragen der Finanzierung. Beratende Unterstützung finden sie in ihrem eigenen beruflichen Umfeld. Kontakte werden zum Beispiel während der Assistenzzeit oder des Studiums geknüpft. „Teilweise sind Familienmitglieder oder enge Freunde im gleichen beruflichen Feld selbstständig tätig und können den komplexen Prozess einer Unternehmensgründung unterstützen“, führt Nele Kettler aus.
Der Wunsch nach einer Anstellung geht oft auch mit dem Wunsch nach weniger Wochenstunden einher. 21,4 Prozent aller befragten jungen Zahnärztinnen und -ärzte möchten in Teilzeit tätig sein. Bei den Befragten, die in Zukunft angestellt tätig sein möchten, ist dieser Wunsch ausgeprägter als bei denen, die eine Niederlassung anstreben. Vor allem Frauen mit Kindern oder Kinderwunsch sind darunter. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird eher in einer Anstellung als in der Selbständigkeit vermutet. Aber auch das Argument „mehr Freizeit“ spricht laut den meisten Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern für eine Anstellung. Viele schätzen auch den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, den sie von einem Arbeitsverhältnis eher erwarten als von einer eigenen Praxis. Wer sich in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig ist oder selbst Zahnärzte in seiner Praxis anstellt, muss allerdings auch dort nicht auf diese wertvollen Kontakte verzichten. Als auf Dauer angelegte berufliche Kooperation selbstständiger, freiberuflich tätiger Zahnärzte teilen sich die Mitglieder das unternehmerische Risiko und tragen unternehmerische Entscheidungen gemeinsam. Die Mitglieder können sich unterschiedlich spezialisieren und einander bei Urlaub oder Krankheit vertreten.

© KZBV Jahresbuch
Der Übergang von der Assistenzzeit in die Festanstellung verläuft oft fließend. Oft erhalten junge Zahnärzte in der gleichen oder einer anderen Praxis das Angebot eines unbefristeten Vertrags, das Gehalt steigt und die Formalia für diesen Karriereschritt halten sich in Grenzen. Die Gründung einer eigenen Praxis hingegen empfinden viele junge Zahnärzte als einen Schritt, der wohlüberlegt sein will, und der keinen Schritt zurück in die Festanstellung erlaubt.
Wie sich ein junger Zahnarzt entscheidet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Der Arbeitswissenschaftler Professor Dr. Olaf Struck von der Universität Bamberg fand heraus, dass nicht nur rein berufliche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Der wichtigste sind sicherlich die Arbeitsbedingungen, die die Zahnärztinnen und Zahnärzte vorfinden. Dabei haben neben „harten“ Kennzahlen wie Einkommen und Arbeitszeiten auch subjektive Dinge wie das Betriebsklima und Stress einen Einfluss auf die Karriereentscheidung. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das persönliche Umfeld, in erster Linie die Familie. Gibt es Kinder oder pflegebedürftige Angehörige? Wie ist der Partner oder die Partnerin beruflich gebunden? Letztlich ist es aber auch eine Sache der Persönlichkeit. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung und die persönliche Risikobereitschaft können ausschlaggebend dafür sein, wie sich junge Zahnärzte entscheiden.
Laut dem European Observatory on Health System and Policies in Brüssel erfolgt die zahnärztliche Versorgung in den meisten europäischen Ländern durch Zahnärzte, die in privaten Einzelpraxen arbeiten. In 22 von 30 europäischen Ländern waren über 80 Prozent der Zahnärzte einer Umfrage zufolge in Privatpraxen tätig. Selbst in osteuropäischen Ländern, in denen die Mundgesundgeit vor 1989/1990 oft durch beim Staat angestellte Zahnärzte sichergestellt wurde, vollzog sich eine schnelle Privatisierung dieses Sektors. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor in vielen Ländern auch direkt für staatliche Institutionen tätige Zahnärzte.
Der Grund für den Trend zum Arbeitsvertrag liegt in einer am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderung. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) sollte die ambulante Versorgung effizienter machen. Damit wollte die Politik vor allem Engpässen in den neuen Bundesländern entgegenwirken. Das Gesetz erleichtert unter anderem die Anstellung von Ärzten in Praxen. Weitere Regelungen haben diesen Trend untermauert. So ist in der Neufassung von § 9 Abs. 3 Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMZ-Z) festgeschrieben, dass Inhaber von Einzelpraxen seit dem 05. Februar 2019 statt zwei nunmehr drei, in Ausnahmefällen sogar vier Kollegen in Vollzeit anstellen dürfen. In Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) von Zahnärzten gilt diese Anzahl für jeden Partner. So kann eine BAG mit drei Gesellschaftern zusätzlich problemlos neun und mit besonderer Begründung sogar bis zu zwölf in Vollzeit beschäftigte Zahnärzte im vertragszahnärztlichen Bereich anstellen.