6: Epidemiezuschlag

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den G-BA auf, eine Zuschlagsposition einzuführen und angemessen zu bewerten, um den erhöhten Zeit- und Materialbedarf bei einer vom Gesetzgeber festgestellten Epidemie auszugleichen.

 

Begründung:

 

Durch die Corona-Pandemie sind für die Zahnarztpraxen erhebliche Mehraufwendungen entstanden, die weit über die normalerweise erforderlichen Aufwendungen hinausgehen, durch unter anderem:

–         Risikoabwägung vor jeder Behandlung

–         Spezielle coronabezogene Anamnese

–         Bauliche und organisatorische Schutzmaßnahmen

–         Erhöhter Beratungsaufwand für Patienten

–         Extrem gestiegene Kosten für Desinfektion- und Hygienemittel

–         Abstandsregeln

Diese Aufwendungen sind bei der Kalkulation der aktuellen Honorare für zahnärztliche Leistungen nicht berücksichtigt worden.

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