Seit der Einführung der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) vor 32 Jahren ist der Punktwert unverändert. Der Verordnungsgeber ist seiner Verpflichtung zur Angleichung des Punktwertes an die wirtschaftliche Entwicklung nicht nachgekommen. Damit wurde die Bestimmung des Zahnheilkundegesetzes zur Schaffung eines Interessensausgleichs zwischen den Leistungserbringern und den zur Zahlung Verpflichteten fortgesetzt missachtet.
Der Freie Verband fordert, das Recht zur Erstellung einer Honorarordnung in die Hände des Berufsstands zu legen. Die Vertretung der Zahnärzteschaft erlässt mit Beteiligung der Fachgesellschaften und der Berufsverbände eine Honorarrichtlinie. Der Leistungskatalog ist an den medizinisch-technischen Fortschritt anzupassen. Das Honorar ist gemäß der wirtschaftlichen Entwicklung zu aktualisieren.